Die Riester Rente sollte jeder nutzen!
Grundsätzlich ist zwischen drei Formen zu unterscheiden: Riester-Fondssparplänen, Riester-Rentenversicherungen und Riester-Banksparplänen.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schließen können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.
Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je - wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.
Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber. Erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie auf dieser Internetseite.
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.
Die Riester-Rente ist ein Sonderfall innerhalb der privaten Rentenversicherung und für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer 2008 vier Prozent des Brutto-Jahresgehaltes in eine geförderte private Altersvorsorge investiert hat, bekommt zusätzlich vom Staat 154 Euro (Ehepaar doppelt) plus 185 Euro pro Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren werden, wird die Riester-Zulage auf 300 Euro erhöht. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bleibt es bei der bisher festgelegten Zulage von 185 Euro pro Kind. Unter 25-jährige erhalten zusätzliche eine einmalige staatliche Sonderzuwendung in Höhe von 200 Euro.
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